Auberge Hotel Garni boarding house
Auberge Hotel Garni boarding house

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1.   Diese   Geschäftsbedingungen   gelten   für   Verträge   über   die   mietweise Überlassung  von  Hotelzimmern  zur  Beherbergung,  sowie  alle  für  den  Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2.  Die  Unter-  oder  Weitervermietung  der  überlassenen  Zimmer  sowie  deren Nutzung   zu   anderen   als   Beherbergungszwecken   bedürfen   der   vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,  wenn dies  vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1.  Der  Vertrag  kommt  durch  die  Annahme  des  Antrags des  Kunden  durch  das Hotel  zustande.  Dem  Hotel  steht  es  frei,  die  Zimmerbuchung  schriftlich  zu bestätigen.
2.  Vertragspartner sind  das  Hotel und  der  Kunde.  Hat  ein  Dritter  für  den  Kunden bestellt,   haftet   er   dem   Hotel   gegenüber   zusammen   mit   dem   Kunden   als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme-vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn  der  kenntnisabhängigen regelmäßigen  Verjährungsfrist  des  §  199  Abs.  1 BGB.  Schadensersatzansprüche  verjähren  kenntnisunabhängig  in  fünf  Jahren. Die   Verjährungsverkürzungen   gelten   nicht   bei   Ansprüchen,   die   auf   einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.  Das  Hotel  ist  verpflichtet,  die  vom  Kunden  gebuchten  Zimmer  bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.  Der  Kunde  ist  verpflichtet,  die  für  die  Zimmerüberlassung  und  die  von  ihm  in Anspruch  genommenen  weiteren  Leistungen  geltenden  bzw.  vereinbarten  Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet  der  Zeitraum  zwischen  Vertragsabschluss  und  Vertragserfüllung vier  Monate  und  erhöht  sich  der  vom  Hotel  allgemein für  derartig  Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4.  Die  Preise  können  vom  Hotel  ferner  geändert  werden,  wenn  der  Kunde nachträglich  Änderungen  der  Anzahl  der  gebuchten  Zimmer,  der  Leistung  des Hotels   oder   der   Aufenthaltsdauer   der   Gäste   wünscht und   das   Hotel   dem zustimmt.  
5.  Rechnungen  des  Hotels  ohne  Fälligkeitsdatum  sindbinnen  10  Tagen  ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen  jederzeit  fällig  zu  stellen  und  unverzügliche  Zahlung  zu  verlangen. Bei  Zahlungsverzug  ist  das  Hotel  berechtigt,  die  jeweils  geltenden  gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher  beteiligt  ist,  in  Höhe  von  5%  über  dem
Basiszinssatz  zu  verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.    Das    Hotel    ist    berechtigt,    bei    Vertragsschluss    oder    danach,    unter Berücksichtigung   der   rechtlichen   Bestimmungen   für   Pauschalreisen,   eine angemessene  Vorauszahlung  oder  Sicherheitsleistung zu  verlangen.  Die  Höhe der   Vorauszahlung   und   die   Zahlungstermine   können   im Vertrag   schriftlich vereinbart werden.
7.  Der  Kunde  kann  nur  mit  einer  unstreitigen  oder  rechtskräftigen  Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis  aus  dem  Vertrag  auch  dann  zu  zahlen,  wenn  der Kunde  vertragliche Leistungen   nicht   in   Anspruch   nimmt.   Dies   gilt   nicht bei   Verletzung   der Verpflichtung  des  Hotels  zur  Rücksichtnahme  auf  Rechte,  Rechtsgüter  und Interessen  des  Kunden,  wenn  diesem  dadurch  ein  festhalten  am  Vertrag  nicht mehr   zuzumuten   ist   oder   ein   sonstiges   gesetzliches oder   vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.  Sofern  zwischen  dem  Hotel  und  dem  Kunden  ein  Termin  zum  kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart  wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.  Das  Rücktrittsrecht  des  Kunden  erlischt,  wenn  er  nicht  bis  zum vereinbarten  Termin  sein  Recht  zum  Rücktritt  schriftlich  gegenüber  dem  Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.  Bei  vom  Kunden  nicht  in  Anspruch  genommenen  Zimmern  hat  das  Hotel  die Einnahmen  aus  anderweitiger  Vermietung  der  Zimmer  sowie  die  eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall   verpflichtet,   mindestens   90%   des   vertraglich   vereinbarten   Preises   für Übernachtung  mit  oder  ohne  Frühstück,  70%  für  Halbpensions-  und  60%  für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist  schriftlich  vereinbart  wurde,  ist  das  Hotel  in  diesem  Zeitraum  seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.  Wird  eine  vereinbarte oder  oben  gemäß  Klausel  III  Nr.  6  verlangte Vorauszahlung auch  nach  Verstreichen   einer    vom Hotel  gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.  Ferner  ist  das  Hotel  berechtigt,  aus  sachlich  gerechtfertigtem  Grund  vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
 •  höhere  Gewalt  oder  andere  vom  Hotel  nicht  zu  vertretende  Umstände  die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 •  Zimmer  unter  irreführender  oder  falscher  Angabe  wesentlicher  Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
 •  das Hotel begründeten  Anlass zu der Annahme    hat, dass    die Inanspruchnahme  der  Hotelleistung  den  reibungslosen Geschäftsbetrieb,  die Sicherheit  oder  das  Ansehen  des  Hotels  in  der  Öffentlichkeit  gefährden  kann, ohne   dass   dies   dem   Herrschafts-   bzw.   Organisationsbereich   des   Hotels zuzurechnen ist.
 • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.  Bei  berechtigtem  Rücktritt  des  Hotels  entsteht  kein  Anspruch  des  Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.  Der  Kunde  erwirbt  keinen  Anspruch  auf  die  Bereitstellung  bestimmter Zimmer.
2.  Gebuchte  Zimmer  stehen  dem  Kunden  ab  15.00  Uhr  des  vereinbarten Anreisetages  zur  Verfügung.  Der  Kunde  hat  keinen  Anspruch  auf  frühere Bereitstellung.   
3.  Am  vereinbarten  Abreisetag  sind  die  Zimmer  dem  Hotel  spätestens  um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der  verspäteten  Räumung  des  Zimmers  für  dessen  vertragsüberschreitende
Nutzung   bis   18.00   Uhr   50%   des   vollen   Logispreises   (Listenpreises)   in Rechnung  stellen,  ab  18.00  Uhr  100%.  Vertragliche  Ansprüche  des  Kunden werden  hierdurch  nicht  begründet.  Ihm  steht  es  frei,  nachzuweisen,  daß  dem
Hotel  kein  oder  ein   wesentlich  niedrigerer  Anspruchauf  Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1.  Das  Hotel  haftet  mit  der  Sorgfalt  eines  ordentlichen  Kaufmanns  für  seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des   Lebens, des Körpers oder  der  Gesundheit,  wenn das  Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf  einer  vorsätzlichen  oder  fahrlässigen  Verletzung  von  vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen  gleich.  Sollten  Störungen  oder Mängel  an  den  Leistungen  des  Hotels  auftreten,  wird das  Hotel  bei  Kenntnis oder  auf  unverzügliche  Rüge  des  Kunden  bemüht  sein, für  Abhilfe  zu  sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.  Soweit  dem  Kunden  ein  Stellplatz  in  der  Hotelgarage  oder  auf  einem Hotelparkplatz,   auch   gegen   Entgelt,   zur   Verfügung   gestellt   wird,   kommt dadurch   kein   Verwahrungsvertrag   zustande.   Bei   Abhandenkommen   oder Beschädigung    auf    dem    Hotelgrundstück    abgestellter    oder    rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder  grober  Fahrlässigkeit.  Vorstehende  Nummer  1  Sätze  2  bis  4  gelten entsprechend.
3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,  Post  und  Warensendungen  für  die  Gäste werden  mit  Sorgfalt behandelt.  Das  Hotel  übernimmt  die  Zustellung,  Aufbewahrung  und  –  auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 VIII. Schlussbestimmungen
1.  Änderungen  oder  Ergänzungen  des  Vertrags,  der  Antragsannahme  oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige  Änderungen  oder  Ergänzungen  durch  den  Kunden  sind  unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –   ist   im   kaufmännischen   Verkehr   der   Sitz   des   Hotels.   Sofern   ein Vertragspartner  die  Voraussetzung  des  §  38  Abs.  2  ZPO  erfüllt  und  keinen
allgemeinen  Gerichtsstand  im  Inland  hat,  gilt  als  Gerichtsstand  der  Sitz  des Hotels.  
4.  Es  gilt  deutsches  Recht.  Die  Anwendung  des  UN-Kaufrechts  und  des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AllgemeinenGeschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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